Nachdem der erste Teil der Flugroutenplanung im Ausbaufall bereits auf der FLK-Sondersitzung am 22. September 2010 von der Fluglärmkommission beraten wurde, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH heute den zweiten Teil der Ausbau-Flugrouten in die Beratung der Fluglärmkommission eingebracht. Im Zentrum der Betrachtungen stand dabei die Umgestaltung der Flugroutenführung Richtung Norden bei Westwetterlage (Betriebsrichtung 25). Diese neue Flugroute im Raum Rüsselsheim-Königstätten, Nauheim, Trebur, Landkreis Mainz-Bingen wird notwendig, weil mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens die Parallelbahnen aus Sicherheitsgründen sukzessive nicht mehr für Nordabflüge genutzt werden können. Zahlreiche Taunusgemeinden werden durch diese Verlagerung der Nordabflüge zwar entlastet, dafür wird jedoch eine neue Anflugroute im Bereich des Main-Taunus-Kreises insbesondere Flörsheim nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn beträchtlichen Mehrlärm bescheren. Die DFS brachte in diesem Zusammenhang verschiedene alternative Flugverläufe für diese Südumfliegung ein, die z. T. auch aus dem Hearing der Fluglärmkommission vom 15. September 2010 resultierten.
Entgegen bisheriger Verlautbarungen insbesondere seitens der Planfeststellungsbehörde, wonach die Südumfliegung mit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest die bisherigen Nordabflüge vollständig ersetzten, stellte die DFS einen zeitlichen Stufenplan für die Verlagerung von Nordabflügen vor. Begründet wurde dies mit bestehenden Abhängigkeiten zwischen den Abflügen von der Startbahn 18-West und dem Parallelbahnsystem Richtung Westen. Diese Restriktionen sollen bis zum Jahr 2013 durch technische Ergänzungen weitgehend aufgelöst sein. Bis dahin werden die Abflüge getrennt nach Flugzeugtyp und Steigvermögen auf Nordabflüge und Südumfliegung aufgeteilt.
Brisanz steckt in dieser Thematik vor allem deshalb, weil die sogenannte Südumfliegung zu einer Verlagerung des Lärms startender Maschinen in Richtung Rheinland-Pfalz beiträgt. Dort lehnt man eine Zunahme des Fluglärms auch mit dem Argument ab, die am Rhein gelegenen Teile des Bundeslandes dienten in relevantem Maße dem Tourismus und der Naherholung für den Ballungsraum Rhein-Main.
Die Fluglärmkommission hat die Darstellung der DFS in dieser Sitzung zunächst zur Kenntnis genommen und zahlreiche Fragen sowie Anregungen unterbreitet.
Die DFS wird diese nun abarbeiten und die Ergebnisse auf einer Sondersitzung der Fluglärmkommission zu dieser Thematik im Februar 2011 zur weiteren Beratung vorlegen. Der Vorsitzende der Fluglärmkommission, Bürgermeister Thomas Jühe, stellte nach der Sitzung fest, dass die Mitglieder auf einer sehr sorgfältigen Analyse der Lärmentwicklung im Hinblick auf die einzelnen Abflugvarianten bestünden. Erst nach Vorliegen dieser Erkenntnisse, auch unter Anwendung des sogenannten ‚Frankfurter Fluglärm Indexes’, könne die Kommission die Beratung der neuen Flugroutenführung als abgeschlossen erkennen. Man wolle sich dabei keinesfalls unter Zeitdruck setzen lassen.
Die Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz, die in der Fluglärmkommission Beobachterstatus genießen, verließen bei Eintritt in die Tagesordnung die Sitzung. Grund dafür war, dass es die Kommission ablehnte, auf die Präsentation der geplanten neuen Flugrouten durch die DFS zu verzichten. Dies war von den Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz gefordert worden.
Der Vorsitzende bedauerte den Auszug mit dem Hinweis, dass sich das Nachbarland damit um wesentliche Informationen zur geplanten Flugroutenführung bringe.
Thomas Jühe
Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt
Fluglärmkommission Ffm Flugrouten Landebahn Nordwest